Mittwoch, 1. April 2009

Schmerzensgeld

KULZER Herr Mulzer...

MULZER Ja?

KULZER Herr Mulzer, ich weiß aus sicherer Quelle, daß Sie Herrn Solms um einen Betrag von mindestens 120.000 EUR betrügen wollen.

MULZER Ich weiß nicht, wovon Sie sprechen [1].

KULZER Sie wissen es sehr wohl. Aber ich bin bereit, meine Unterlagen weder der Polizei noch Herrn Solms zu übergeben.

MULZER Äh...

KULZER Gegen Zahlung einer geringen Gebühr von, sagen wir mal 40.000 EUR werde ich die Unterlagen stattdessen Ihnen übergeben.

MULZER Hören Sie, das ist Erpressung.

KULZER "Erpressung" - was für ein Wort! Sagen wir, ich möchte von Ihnen Schmerzensgeld.

MULZER Schmerzensgeld? Sie scherzen.

KULZER Nichts von Scherz und Scherzensgeld. Schmerzensgeld. Sehen Sie, Ihr beabsichtigter Betrug ist von so ausgefeimter Unverschämtheit und Frechheit, daß es jeden Menschen von Ehre und Gewissen...

MULZER (höhnisch) Der Sie sind, was?

KULZER Der ich bin, richtig. Jeder Ehrenmann also wird von seinem Gewissen gedrängt, Ihren beabsichtigten Betrug sofort der Polizei zu melden und ihr vorgesehenes Opfer unverzüglich zu warnen. Dies nicht zu tun, bedeutet Seelenpein für jeden Menschen von einigem Gewissen. Ihnen zuliebe erwäge ich, diese Seelenpein auf mich zu nehmen. Ihnen als Geschäftsmann wird klar sein, daß ich für dieses große Opfer entschädigt werden möchte.



[1] Jeder Kenner von Krimis und Menschen weiß, daß dieser Satz so viel bedeutet wie: "Sie haben recht, aber ich gehe davon aus, daß Sie es nicht beweisen können."

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