Dienstag, 24. April 2018

Aus rechtlichen Grynden


Hinweis - Wenn einer sagt, man könne dies oder das aus rechtlichen Gründen nicht tun, dann heißt das, in Normalsprech übersetzt: Ich WILL das nicht tun und ich will auch nicht begründen, warum ich das tue. NICHTS, ABSOLUT NICHTS ist aus rechtlichen Gründen unmöglich, denn das Recht ist von Menschen gemacht und kann deshalb geändert werden, wenn man es denn nur WILL.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen